Regionalschulen

Stellungnahme des Landesschülerrates- MV zur geplanten Regionalen Schule

Der LSR- MV begrüßt ausdrücklich das Konzept des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Einführung einer Regionalen Schule.

Wir sehen bei konsequenter und engagierter Umsetzung des Konzepts die Regionale Schule als eine echte Alternative zum Gymnasium. Sie gilt dann nicht mehr nur ( wie heute Haupt- und Realschulen) als "Auffangstation" für Schüler die das Gymnasium nicht schaffen, sondern eröffnet durch praxis- und berufsorientierte Angebote neue Möglichkeiten. Schüler, die handwerkliche und kaufmännische Berufe anstreben erhalten so eine anwendungsorientierte und sie für diese Berufe vorqualifizierende Schulbildung.


Für besonders wichtig halten wir:

Auszug aus dem LSR-MV Grundsatzpapier (September 2000)

"In Anbetracht der Tatsache, dass Mecklenburg-Vorpommern ein Flächenland ist, dessen Einwohner-, und damit auch Schülerzahlen, stetig zurückgehen und das des weiteren mit dem Problem der mangelnden Akzeptanz der Haupt- und teilweise auch Realschulen konfrontiert ist, erscheint eine spezielle Alternative zu den jetzigen Strukturen notwendig. Der LSR hält daher den Zusammenschluss der Haupt- und Realschulen zur Regionalen Schule, verbunden mit der Initiative "Handwerk an die Schulen", für ein sinnvolle Möglichkeit den Problemen des Flächenlandes Herr zu werden ohne das dies auf Kosten der Qualität der Bildung geht. Innerhalb der Regionalen Schule soll es von der Anforderung her unterschiedliche A- und B-Kurse in jedem Fach und jeder Klassenstufe von 5 bis 9 geben. Auch Fächer wie Musik und Sport dürfen nicht als Fächer zweiter Klasse behandelt werden, in dem man hier von einer Differenzierung und somit von einerbesonderen Förderung der SchülerInnen absieht. Den unterschiedlichen Leistungen und Bedürfnissen muss in jedem Fach entsprochen werden. SchülerInnen sollen zum Ende jedes Schuljahres selbst festlegen, in welchem Fach sie im folgenden Jahr auf Haupt- bzw. Realschulniveau unterrichtet werden wollen. Auf dem Zeugnis darf keine Pauschalisierung der Leistungen erfolgen. Wer z.B. in einem Fach im A-Kurs eine 2 erreicht hat, beidem darf das Fach nicht als ein im B-Kurs mit 3 belegtes ausgewiesen werden, damit das Zeugnis als Haupt- oder Realschulzeugnis eindeutig eingeordnet werden kann. Jedes Zeugnis soll individuell und nicht eindeutig der Haupt- bzw. Realschule zuzuordnen sein. Es muss für jedes Fach ersichtlich sein, ob der A- oder B-Kurs besucht wurde und welche Leistung dort erzielt wurde - dies gilt auch für das Abgangszeugnis. Der Abschluss nach der 9. oder der 10. Klasse soll erhalten bleiben.

Die Regionale Schule soll speziell der Vorbereitung auf die Berufsschule, Berufsausbildung, die Fachoberschule, die Berufsfachschule, Höhere Berufsfachschule und die Fachschule dienen und parallel zum Gymnasium existieren. Der Erwerb des Abschlusses nach der 10.Klasse berechtigt nach wie vor zum Besuch der Sekundarstufe 2 des Gymnasiums. Das Gymnasium dient speziell der Vorbereitung auf die Fachhochschule, die Universität und auf die Ausbildung zu höheren Ausbildungsberufen."

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BiZ (Bildung ist Zukunft)
Grundsatzpapier
Ganztagsschule
Handwerk an die Schulen

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